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► Rechtsbegriffe

Entscheidend für die rechtliche Beurteilung reiserechtlicher Zusammenhänge ist eine klare Definition der Rechtsbegriffe.

Zum besseren Verständnis des Reiserechts habe ich für Sie daher zunächst die wichtigsten Begriffe dieses Rechtsgebietes dargestellt. Das Reisevertragsrecht ist übrigens in den §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Durch das Reisevertragsgesetz vom 4. Mai 1979 wurde den Besonderheiten des Reiserechts durch die Einführung der §§ 651a ff. Bürgerliches Gesetzbuch zum ersten Male Rechnung getragen. Das Reisevertragsrecht versucht, durch überwiegend halbzwingende Sondervorschriften den Eigenarten des Reisevertrages gerecht zu werden und den dadurch erforderlichen Interessenausgleich zwischen Reiseveranstalter und Reisendem zu regeln. Soweit diese Vorschriften nicht einschlägig sind, gilt subsidiär Werkvertragsrecht.

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