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► Rechtsgrundlagen

Wie bereits dargestellt, ist das Reisevertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, geregelt. Einschlägig ist zudem u.a. die Verordnung über die BGB-Informationspflichten, aber es sind auch EU-Regelungen und internationale Bestimmungen wie das Montrealer Übereinkommen (gilt seit dem 28. Juni 2004; Nachfolgevertrag des Warschauer Abkommens) anzuwenden.

Übrigens: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auf einen die Bereitstellung von ausländischen Ferienunterkünften gerichteten Vertrag eines inländischen Veranstalters mit einem inländischen Kunden mangels einer Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden ist.

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