Copyright by Christian Storr. mail@reisemangel.de |  | | | | ► SucheSuchen Sie etwas auf dieser Internetseite? Dann benutzen Sie einfach diese Suchfunktion: ► ReisetippsNachfolgend habe ich für Sie einige wichtige Reisetipps zusammengestellt. Planen Sie Ihre Reise sorgfältig, bereiten Sie sich auf das Gespräch im Reisebüro gut vor bzw. lesen Sie die Internetangaben und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr gründlich. Beachten Sie, wie andere Urlauber - bei aller berechtigter Kritik an vollständiger Objektivität - über Ihr gewünschtes Hotel u.a. geurteilt haben (entsprechende Internetseiten sind z.B. holidaycheck.de hotelkritiken.de trivago.de votello.de zoover.de). Teilen Sie Ihrem (Online-)Reisebüro genau mit, wenn und welche Sonderwünsche Sie bezüglich der Reise haben, halten Sie dies schriftlich fest! Überprüfen Sie sofort die Ihnen ausgehändigten Reiseunterlagen (Tickets, Reisebestätigung, Reservierungen usw.)! Denken Sie rechtzeitig an Pass- und Visabestimmungen sowie vorgeschriebene bzw. sinnvolle Impfungen!

Falls während der Reise Mängel auftreten, so teilen Sie diese sofort der Reiseleitung (= Vertretung Ihres Reiseveranstalters vor Ort) - oder, wenn dieser nur wenige Sprechzeiten in der Woche hat, dem Reiseveranstalter in Deutschland mit (Adresse mit Telefonnummer ist meist den Reiseunterlagen zu entnehmen) und verlangen Sie umgehende Abhilfe! Achtung: Hotelmanager, Flugpersonal oder Animateure sind hier nicht die richtigen Ansprechpartner! Bitte bedenken Sie, dass das Bejahen eines erheblichen Reisemangels immer auch in Relation zum gezahlten Reisepreis betrachtet werden muss. Lassen Sie sich eine vom Reiseleiter unterschriebene Reklamation aushändigen (in der Regel gibt es hier Formblätter des jeweiligen Veranstalters)! Informationen hierzu - mit einem Mustertext (am Ende der PDF-Datei) - bietet z.B. das Europäische Verbraucherzentrum Bozen unter diesem Link an. Dokumentieren Sie den/die aufgetretenen Mangel/Mängel (mit Photos, Videofilm, Adressen von Zeugen)! Wird keine Abhilfe geleistet, kann ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz bestehen. Eine vorzeitige Abreise oder der Umzug in ein anderes Hotel (auf eigene Faust) sind nur bei erheblichen Mängeln berechtigt! Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise (sogenannte Ausschlussfrist) muss die Reisebeschwerde gegenüber dem Reiseveranstalter (nicht: Reisebüro) angezeigt werden! Achtung: Maßgebend für das Ende der Reise ist der Tag, der in Ihren Reiseunterlagen als Rückreisetag festgelegt ist. Beispiel: Ende der Reise am 12. September 2009 - Ausschlussfrist endet am 12. Oktober 2009, 24.00 Uhr, bei Sonn- und Feiertagen am folgenden Werktag. Wenn Sie sich Ihrer Sache unsicher sind: Wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Rechtsanwalt oder an eine Verbraucherzentrale.
Reiserecht Reise-Recht Reise-Mangel Reisemangel Reise-Vertrag Reisevertrag Frankfurter Tabelle Minderung Schadensersatz Rechte von Fluggästen Beschwerdeprotokoll Reiseleitung Beschwerde Reise-Recht Bürgerliches Gesetzbuch Fluggastrichtlinie EU Rechtsberatung Urlaubstipps Rechtstipps Klageansprüche Fristen Reisefristen Rüge-Fristen vor der Reise nach der Reise während der Reise Christian Storr Urlaubsplanung Zeugen Reklamation Reiseleiter Reiseleitung AGB AGBs Online-Buchung Reisekatalog Reisebüro Rücktritt Flugrecht EU-Recht EU-Richtlinie Flugverspätung BGB § 651 Vertragspartner Klage Amtsgericht Tui Neckermann Camping Schullandheim Klassenausflug Reise-Leitung Reise-Leiter Reise-Probleme Naturgewalt Sturm Schimmel Ungeziefer Pool Mängelbeseitigung Abhilfe Reklamation Aufpreis Gutschein Sicherungsschein EU-Verordnung Flughafen Wartezeit Verspätung Gepäck Reisegepäck Flugverspätung Hotelzimmer Meerblick Buffet Speisen Entschädigung Durchsetzung Gericht Rechtsanwalt |  |
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