Copyright by Christian Storr.
mail@reisemangel.de

Suche

Suchen Sie etwas auf dieser Internetseite? Dann benutzen Sie einfach diese Suchfunktion:


Reisetipps

Nachfolgend habe ich für Sie einige wichtige Reisetipps zusammengestellt. 

  • Planen Sie Ihre Reise sorgfältig, bereiten Sie sich auf das Gespräch im Reisebüro gut vor bzw. lesen Sie die Internetangaben und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr gründlich.

  • Beachten Sie, wie andere Urlauber - bei aller berechtigter Kritik an vollständiger Objektivität - über Ihr gewünschtes Hotel u.a. geurteilt haben (entsprechende Internetseiten sind z.B. holidaycheck.de   hotelkritiken.de   trivago.de   votello.de   zoover.de).

  • Teilen Sie Ihrem (Online-)Reisebüro genau mit, wenn und welche Sonderwünsche Sie bezüglich der Reise haben, halten Sie dies schriftlich fest! 

  • Überprüfen Sie sofort die Ihnen ausgehändigten Reiseunterlagen (Tickets, Reisebestätigung, Reservierungen usw.)!

  • Denken Sie rechtzeitig an Pass- und Visabestimmungen sowie vorgeschriebene bzw. sinnvolle Impfungen!

Netz gegen Nazis!

  • Falls während der Reise Mängel auftreten, so teilen Sie diese sofort der Reiseleitung (= Vertretung Ihres Reiseveranstalters vor Ort) - oder, wenn dieser nur wenige Sprechzeiten in der Woche hat, dem Reiseveranstalter in Deutschland mit (Adresse mit Telefonnummer ist meist den Reiseunterlagen zu entnehmen) und verlangen Sie umgehende Abhilfe! Achtung: Hotelmanager, Flugpersonal oder Animateure sind hier nicht die richtigen Ansprechpartner!

  • Bitte bedenken Sie, dass das Bejahen eines erheblichen Reisemangels immer auch in Relation zum gezahlten Reisepreis betrachtet werden muss.

  • Lassen Sie sich eine vom Reiseleiter unterschriebene Reklamation aushändigen (in der Regel gibt es hier Formblätter des jeweiligen Veranstalters)! Informationen hierzu - mit einem Mustertext (am Ende der PDF-Datei) - bietet z.B. das Europäische Verbraucherzentrum Bozen unter diesem Link an.

  • Dokumentieren Sie den/die aufgetretenen Mangel/Mängel (mit Photos, Videofilm, Adressen von Zeugen)!

  • Wird keine Abhilfe geleistet, kann ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz bestehen.

  • Eine vorzeitige Abreise oder der Umzug in ein anderes Hotel (auf eigene Faust) sind nur bei erheblichen Mängeln berechtigt!

  • Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise (sogenannte Ausschlussfrist) muss die Reisebeschwerde gegenüber dem Reiseveranstalter (nicht: Reisebüro) angezeigt werden! Achtung: Maßgebend für das Ende der Reise ist der Tag, der in Ihren Reiseunterlagen als Rückreisetag festgelegt ist. Beispiel: Ende der Reise am 12. September 2009 - Ausschlussfrist endet am 12. Oktober 2009, 24.00 Uhr, bei Sonn- und Feiertagen am folgenden Werktag.

  • Wenn Sie sich Ihrer Sache unsicher sind: Wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Rechtsanwalt oder an eine Verbraucherzentrale.

 

Reiserecht Reise-Recht Reise-Mangel Reisemangel Reise-Vertrag Reisevertrag Frankfurter Tabelle Minderung Schadensersatz Rechte von Fluggästen Beschwerdeprotokoll Reiseleitung Beschwerde Reise-Recht Bürgerliches Gesetzbuch Fluggastrichtlinie EU Rechtsberatung Urlaubstipps Rechtstipps Klageansprüche Fristen Reisefristen Rüge-Fristen vor der Reise nach der Reise während der Reise Christian Storr Urlaubsplanung Zeugen Reklamation Reiseleiter Reiseleitung AGB AGBs Online-Buchung Reisekatalog Reisebüro Rücktritt Flugrecht EU-Recht EU-Richtlinie Flugverspätung BGB § 651 Vertragspartner Klage Amtsgericht Tui Neckermann Camping Schullandheim Klassenausflug Reise-Leitung Reise-Leiter Reise-Probleme Naturgewalt Sturm Schimmel Ungeziefer Pool Mängelbeseitigung Abhilfe Reklamation Aufpreis Gutschein Sicherungsschein EU-Verordnung Flughafen Wartezeit Verspätung Gepäck Reisegepäck Flugverspätung Hotelzimmer Meerblick Buffet Speisen Entschädigung Durchsetzung Gericht Rechtsanwalt