Copyright by Christian Storr.
mail@reisemangel.de

► Reiserecht aktuell

In dieser Rubrik werden Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich Reiserecht informiert.


» Die neue „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ hat am 1. Dezember 2009 ihre Arbeit aufgenommen

Wenn die Kunden auf ihre Beschwerde von den Verkehrs­unter­nehmen keine als zufrieden­stellend empfundene Antwort erhalten, können sie sich seit dem 1. Dezember 2009 an die neue "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" wenden. Diese wird nach Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Fragen eine Empfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung aussprechen.

Die bundesweit neutral und unabhängig arbeitende Schlichtungsstelle bietet ihre Dienste allen Kunden von Unternehmen im Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsbereich an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Hier geht es zur Pressemitteilung anlässlich der Einrichtung der Schlichtungsstelle.

Zur Internetseite

(12. Dezember 2009)


» Neue Fahrgastrechte für Bahnreisende

Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
 

Die Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn sowie beim Fahrgastverband Pro Bahn.

(29. Juli 2009)


» Is this Your luggage?

Vermissen Sie Ihr Reisegepäck? Dann lohnt es sich, einmal auf der Website von Luna Laboo vorbeizuschauen. Die Designerin sammelt verlorene Gepäckstücke durch entsprechende Auktionen und zeigt den Inhalt im Internet.

Zur Internetseite

(27. Juli 2009)


» Europäisches Verbraucherzentrum erläutert Rechte des Reisenden

Hinweise, Tipps und Erläuterungen zum reformierten EU-Verbraucherrecht für Reisende finden sich auf dieser vielseitigen Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums.

(18. Februar 2009)


» Für USA-Reisende: Elektronische System zur Anreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization - ESTA) seit dem 12. Januar 2009 verbindlich

Ab dem 12. Januar 2009 müssen alle Staats­angehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreise­erlaubnis an der Einreise­stelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.

Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.

Hinweis: Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Anreiseberechtigung vorweisen.

ESTA-Onlineantrag

Die Anreisegenehmigung können Sie unter diesem Link beantragen.

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System sofort fest, ob die Anreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten:

  • Genehmigung wird bearbeitet
  • Genehmigung erteilt
  • Einreise nicht genehmigt.

Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können Reisende diese Informationen auf der ESTA-Website aktualisieren. Informationen über das ESTA-Verfahren finden Sie hier.

Wirkung der ESTA-Reisegenehmigung

Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung

  • ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt
  • ist für mehrere Anreisen in die Vereinigten Staaten gültig
  • begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an den Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise (weitere Informationen vor Reiseantritt finden Sie auf der Internetseite der US-Botschaft in Deutschland).

Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt 

Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an www.travel.state.gov/ verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. 

(8. Januar 2009)

 

Reiserecht Reise-Recht Reise-Mangel Reisemangel Reise-Vertrag Reisevertrag Frankfurter Tabelle Minderung Schadensersatz Rechte von Fluggästen Beschwerdeprotokoll Reiseleitung Beschwerde Reise-Recht Bürgerliches Gesetzbuch Fluggastrichtlinie EU Rechtsberatung Urlaubstipps Rechtstipps Klageansprüche Fristen Reisefristen Rüge-Fristen vor der Reise nach der Reise während der Reise Christian Storr Urlaubsplanung Zeugen Reklamation Reiseleiter Reiseleitung AGB AGBs Online-Buchung Reisekatalog Reisebüro Rücktritt Flugrecht EU-Recht EU-Richtlinie Flugverspätung BGB § 651 Vertragspartner Klage Amtsgericht Tui Neckermann Camping Schullandheim Klassenausflug Reise-Leitung Reise-Leiter Reise-Probleme Naturgewalt Sturm Schimmel Ungeziefer Pool Mängelbeseitigung Abhilfe Reklamation Aufpreis Gutschein Sicherungsschein EU-Verordnung Flughafen Wartezeit Verspätung Gepäck Reisegepäck Flugverspätung Hotelzimmer Meerblick Buffet Speisen Entschädigung Durchsetzung Gericht Rechtsanwalt